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VG Leipzig - Entscheidung vom 31.01.1994

2 K 555/92

Der Beiladungsbeschluß des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 24.02.1993 war aufzuheben, weil der Beschluß zu Unrecht ergangen ist. Beiladungsfähig ist nur, wer beteiligungsfähig im Sinne des § 61 VWGO ist. Bei dem [...]
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