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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 09.09.1994

1 S 259/94

Normen:
BGB § 883
SächsBO § 80
VwGO § 80 Abs. 5, § 80a

Fundstellen:
SächsVBl 1994, 286

Die Beschwerde ist zulässig. Zwar wahrt der Eingang der Beschwerdeschrift bei der Posteingangsstelle der Justizbehörden Dresden auf der Lothringer Straße die Beschwerdefrist nicht. Denn das Verwaltungsgericht gehört [...]
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