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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 20.04.1994

4 U 256/94

Normen:
BGB § 823 § 251
StVO § 5 § 9
ZPO § 91a

Fundstellen:
DAR 1995, 330

Die Berufung des Klägers ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie nur zum geringen Teil Erfolg, nämlich, soweit dem Kläger ein Verzugsschaden in Höhe von 4 % für [...]
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