Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin (§§ 127 Abs. 2 , 567 , 569 ZPO ) ist unbegründet. Die Antragsgegnerin ist, worauf das Familiengericht zu Recht hingewiesen hat, nicht bedürftig (§ 114 ZPO ). Nach § 115 Abs. [...]
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