Hinweis zu B Reparaturarbeiten sind nur dann als Bauwerksleistungen anzusehen, wenn sie für den Bestand des Gebäudes derart wesentlich sind, daß ohne ihre Vornahme das Gebäude nicht mehr als fertiges Gebäude angesehen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!