Die besonderen Vorschriften der ZPO zu Verfahrensunterbrechungen gehen der Regelung in § 155 Abs. 5 BRAO vor (BGHZ 111, 104 = NJW 1990, 1854 ). AnwBl 1995, 97 DRsp IV(412)230Nr. 8 (Ls) NJW-RR 1995, [...]
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