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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.03.1994

3 U 17/93

Normen:
BGB § 833

Fundstellen:
DRsp I(146)85d
MDR 1994, 453
VersR 1995, 927
ZfS 1994, 320

Der Kl., der den Hund des Bekl. kurzzeitig in Obhut genommen hatte, verlangt Schadensersatz wegen Verschmutzung eines wertvollen Teppichs durch Urin des Hundes. Zur Hundehalter-Haftung vgl. ferner SchlHOLG (Urteil - 7 [...]
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