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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.11.1994

17 U 87/94

Fundstellen:
GmbHR 1995, 518

Der Kläger verlangt von der beklagten Gesellschafterin eine Resteinlagezahlung in Höhe von 57.000,- DM, weil die Beklagte diesen Betrag als Beratungshonorar erhalten hat, nachdem sie 240.000,- DM auf eine [...]
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