Anmerkung: Die Rügepflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, BGH, LM § 242 BGB Nr. 118 FamRZ 1995, 58 NJW-RR 1995, 141 OLGReport-Düsseldorf 1994, 205 ZEV 1994, 171 [...]
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