Wegen unentschuldigten Ausbleibens im Hauptverhandlungstermin am 7. Februar 1994 hatte die Strafkammer der Nebenklägerin und Zeugin Silvia H. ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,-- DM - ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!