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LG Gießen - Entscheidung vom 06.04.1994

1 S 471/93

Normen:
BGB § 546

Fundstellen:
WuM 1994, 694

Die Kläger nehmen die Beklagte auf Auszahlung überschüssiger Betriebskostenvorauszahlungen in Anspruch. Sie waren in der Zeit von Oktober 1988 bis Juni 1991 Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. [...]
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