1. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten am 15. 12. 1992 wegen eines 'Vergehens des Verrats von Geschäftsgeheimnissen' (angewandte Vorschrift: § 17 Abs. 2 UWG ) zur Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 35 DM. Es hat [...]
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