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BVerwG - Entscheidung vom 08.07.1994

7 C 36.93

Normen:
EinigungsV Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 1, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
GG Art. 134, Art. 135 a Abs. 1, Abs. 2
VZOG § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 1 a Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 a Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 5, § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 2

Fundstellen:
DÖV 1994, 969
NJ 1995, 104
NVwZ 1995, 275 (Ls)
RAnB 1995, 63 (Ls)
RdL 1994, 278
VIZ 1994, 541
VIZ 1994, 667
ZIP 1994, 1314
ZOV 1994, 405

I. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Rückübertragung von Gemeindewald an die kommunale Alteigentümerin den Übergang von Rechtsverhältnissen und Verbindlichkeiten einschließt. Die Gemeinde Lichtenbrunn, die [...]
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