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BVerfG - Entscheidung vom 03.05.1994

1 BvR 554/94

Normen:
BGB § 119 § 1953 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1

Fundstellen:
DtZ 1994, 312
ErbPrax 1995, 122
Rpfleger 1995, 110

I. 1. Der Beschwerdeführer schlug im Jahre 1964 die Erbschaft nach seinem Vater mit der Begründung aus, daß der Nachlaß überschuldet sei. Nach seinen Angaben bestanden Nachlaßverbindlichkeiten in Höhe von rund 250.000 [...]
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