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BVerfG - Entscheidung vom 12.10.1994

1 BvL 19/90

Normen:
BremHafenG (Bremisches Hafengesetzes vom 27. September 1966 [Brem. GBl. S. 131] in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1979 [Brem. GBl. S. 279]) § 13 Satz 1
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1
HGB § 510 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 91, 207
DVBl 1995, 112
Information StW 1995, 126
JA 1995, 545
NJW 1995, 2343
NVwZ 1995, 368
TranspR 1995, 204

A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob der Schiffseigner neben dem Charterer des Schiffes zu den für die Benutzung Bremer Häfen anfallenden Hafengebühren herangezogen werden kann. I. Für die Inanspruchnahme der Häfen, [...]
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