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BFH - Entscheidung vom 19.01.1994

I R 67/92

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
BB 1994, 853
BFHE 173, 399
BStBl II 1996, 77
GmbHR 1994, 410
KTS 1994, 508

Für die Praxis: Der BFH betont, daß auch kein allgemeiner, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorgebender Grundsatz bestehe, daß jede aus dem Gewinn zu tilgende Verbindlichkeit körperschaftsteuerrechtlich das Einkommen unberührt [...]
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