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AG Tecklenburg - Entscheidung vom 31.08.1994

11 C 453/93

Normen:
BRAGO § 105 Abs. 1, § 84 Abs. 1

Fundstellen:
AnwBl 1995, 48
ZfS 1994, 462

Gemäß § 495 a ZPO ohne Tatbestand: Die Klage ist begründet. Die hier streitige Frage, ob die Kläger ihre anwaltliche Tätigkeit für den Beklagten als zwei getrennte Angelegenheiten abrechnen dürfen, ist zugunsten der [...]
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