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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.12.1993

1 S 1957/93

Normen:
GG Art. 8
StrG (Straßengesetz) Baden-Württemberg § 16 Abs. 1, Abs. 2
VersG § 14 § 15 Abs. 1

Fundstellen:
BWGZ 1995, 47
BWVPr 1994, 162
DLR 1994, 158
DÖV 1994, 568
GewArch 1994, 230
JA 1995, 101
LRE 30, 88
NVwZ-RR 1994, 370
UPR 1994, 311
VBlBW 1994, 199
zfs 1994, 231

Die Entscheidung ergeht nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluß; der Senat hält die zulässige Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich (§ 130 a VwGO ). Zu Recht hat [...]
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