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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.12.1993

13 B 2684/93

Normen:
GG Art. 80 Abs. 1
HFlV § 10
LMBG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
DLR 1994, 156
GewArch 1994, 162
LRE 29, 398

Die Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Die Ordnungsverfügung des Antragsgegners ist weder offensichtlich rechtmäßig, noch offensichtlich rechtswidrig, jedoch überwiegt das öffentliche [...]
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