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OVG Hamburg - Entscheidung vom 18.01.1993

Bs IV 439/92

Normen:
BSHG § 11 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 § 88 Abs. 1

Fundstellen:
FEVS 43, 286
NVwZ-RR 1993, 366
info also 1993, 208

Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller laufende Hilfe zum [...]
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