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OVG Hamburg - Entscheidung vom 09.03.1993

Bf VI 43/91

Normen:
HwO § 113 Abs. 1

Fundstellen:
GewArch 1993, 485

I. Die Klägerin wendet sich dagegen, daß die Beklagte den Handwerkskammerbeitrag für juristische Personen nach einem höheren Grundbeitrag bemißt als für natürliche Personen. Die Klägerin betreibt in der Rechtsform [...]
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