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OLG Rostock - Entscheidung vom 27.05.1993

I Ws 60/93

Normen:
DDR: Amnestiebeschluß des Staatsrates der DDR vom 6.12.1989 (GBl - Teil I S. 266)
StGB § 56f
StPO § 458 Abs. 1

Fundstellen:
MDR 1993, 1231
RAnB 1993, 204

Die Strafvollstreckungskammer war für die getroffene Entscheidung, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des KreisG Wismar vom 3.5.1989 anzuordnen, nicht zuständig. Eine Vollstreckung dieser [...]
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