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OLG Rostock - Entscheidung vom 07.06.1993

II WsRH 19/93

Normen:
3. StrRehaG § 1 Abs. 1
DDR: StGB § 254
GG Art. 3 Abs. 1
RHilfeG § 1 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
RAnB 1993, 204
VIZ 1993, 518

Der Betroffene ist durch Urteil der Strafkammer des Militärgerichts Schwerin vom 10.9.1968 wegen eines Vergehens der Fahnenflucht gemäß § 254 Abs. 1 StGB/DDR zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten [...]
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