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OLG Naumburg - Entscheidung vom 28.06.1993

3 U 44/93

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
BB 1993, 1622
CR 1994, 229
DB 1993, 2588
DRsp IV(412)224Nr. 5g
JurBüro 1993, 619
NJW 1993, 2543
SGb 1994, 379

Wird mittels Telefax Berufung eingelegt, trägt der Absender die alleinige Verantwortung dafür, daß der Schriftsatz vollständig vom Sendegerät eingelesen wird. Fehlerhafter Papiereinzug (Doppeleinzug oder Überlappung [...]
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