Nach OLG Hamm (BauR 1993, 761 ) ist § 5 Abs. 4 HOAI auf Verwaltungsleistungen anwendbar, die ein Architekt nach den Vorschriften der II. Berechnungsverordnung erbringt. BauR 1994, 797 NJW-RR 1994, 985 OLGReport-Hamm [...]
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