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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.03.1993

3 Ws 24/93

Normen:
StVollzG § 51

Der Verurteilte beanstandet das aus seiner Sicht mit 950 DM, bzw. 1.022 DM als zu niedrig festgesetzte Überbrückungsgeld; er hat bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt beantragt, das Überbrückungsgeld auf 3.000 DM, [...]
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