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LG Stralsund - Entscheidung vom 30.08.1993

2 b T 25/93

Normen:
DDR: RechtsanwendungsG § 16
DDR: ZGB § 403 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
ErbPrax 1994, 124
Rpfleger 1994, 66

Anmerkung von Adlerstein: Die genaue Überprüfung der Wirksamkeit einer Ausschlagungserklärung in deutsch-deutschen Erbfällen, z.B. auch in Fällen der Nachlaßspaltung, ist geboten. So kann sich z.B. die Anfechtung einer [...]
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