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LG Duisburg - Entscheidung vom 14.07.1993

3 O 501/92

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 2
BGB § 825
BGB § 847
StGB § 177

Fundstellen:
Streit 2000, 185

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 DM zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen [...]
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