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KreisG Cottbus - Entscheidung vom 21.04.1993

40 C 702/92

Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.

Fundstellen:
WuM 1993, 265

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen Die Klage ist nicht begründet. Die Klägerin kann von der Beklagten nicht die Zahlung des begehrten Restmietzinses in Höhe von 655,65 DM [...]
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