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BezirksG Erfurt - Entscheidung vom 29.03.1993

3 UF 8/93

Normen:
BGB § 1629 Abs. 3
ZPO § 750, § 767

Fundstellen:
RAnB 1993, 191

Für die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sind die Beklagten [Kinder des Klägers] nicht passiv legitimiert. Vollstreckt ein Elternteil aus einem in gesetzlicher Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB [...]
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