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BayObLG - Entscheidung vom 16.12.1993

2Z BR 123/93

Normen:
FGG § 22 Abs. 2
WEG § 45 Abs. 1

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Der Antragsteller hat beantragt, den Antragsgegnern die Benutzung eines Teils des gemeinschaftlichen Grundstücks zu Geselligkeiten zu untersagen. Das [...]
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