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BayObLG - Entscheidung vom 28.04.1993

4St RR 56/93

Normen:
StGB § 20
StPO § 318

Die gemäß §§ 333 , 341 , 344 , 345 StPO zulässige Revision ist offensichtlich unbegründet. 1. Die Strafkammer hat die Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch zutreffend für unwirksam erachtet. Das [...]
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