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BVerwG - Entscheidung vom 29.09.1993

1 B 139.93

Normen:
AuslG § 87
RuStAG § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 1
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr.43
InfAuslR 1994, 104

Die allein auf den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Revision zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung [...]
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