Siehe hierzu die Hauptsacheentscheidung des BVerfG vom 14.12.1994 - 1 BvR 720/90 - BVerfGE 91, 346 -. Vorinstanz: AG Augsburg, vom 05.07.1989 - Vorinstanzaktenzeichen XV 8/87 Vorinstanz: OLG München, vom 30.11.1989 - [...]
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