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BVerfG - Entscheidung vom 18.06.1993

2 BvR 763/93

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1 Art. 103 Abs. 1
StPO § 44
ZPO § 182

1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richtet, hat sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 103 Abs. 1 GG sind nicht verletzt. [...]
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