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BVerfG - Entscheidung vom 03.02.1993

1 BvR 1920/92

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
SGB V § 240 Abs. 1 S. 2 § 248 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
SozR 3-2500 § 240 Nr. 11

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (§ 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG ). 1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluß des Bundessozialgerichts wendet, genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde [...]
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