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BVerfG - Entscheidung vom 28.05.1993

1 BvR 288/93

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 S. 1 Art. 103 Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 93b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG ). 1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird durch die angegriffene Entscheidung nicht verletzt. [...]
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