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BVerfG - Entscheidung vom 23.06.1993

1 BvR 133/89

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 2 Art. 6 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
VAWMG Art. 2 Nr. 3
VAHRG § 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BVerfGE 89, 48
BB 1993, 1592
BetrAV 1993, 244
DB 1993, 2192
EWiR 1993, 849
EzFamR aktuell 1993, 345
EzFamR VAHRG § 3a Nr. 4
FamRZ 1993, 1173
NJ 1993, 431
NJW 1993, 2923
SGb 1994, 179

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der sogenannte verlängerte schuldrechtliche Versorgungsausgleich (§ 3a VAHRG ) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. I. 1. Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und [...]
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