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BVerfG - Entscheidung vom 31.03.1993

2 BvR 236/93

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 1993, 1577
NStE Nr. 1 zu Art. 101 GG
NVwZ 1993, 671

Die Verfassungsbeschwerde hat - ihre Zulässigkeit unterstellt - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da die angegriffene Entscheidung Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführerin nicht verletzt. [...]
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