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BVerfG - Entscheidung vom 20.12.1993

2 BvR 1327/87

Normen:
BBesG § 4 Abs. 3
BeamtVG § 66 Abs. 6
BRRG § 31 Abs. 1 § 95 Abs. 2 § 98 S. 2
BVerfGG § 90 Abs. 1
Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Hessen Art. 8 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 28 Abs. 2 Art. 33 Abs. 5 Art. 75 Nr. 1
HKO (Landkreisordnung) Hessen § 49 Abs. 1, Abs. 2 § 76 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 1994, 516
JuS 1995, 161
NVwZ 1994, 473

I. Den Verfassungsbeschwerden liegt die Abwahl hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter nach den hessischen Kommunalwahlen im Jahre 1985 gemäß § 49 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April [...]
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