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BVerfG - Entscheidung vom 16.06.1993

1 BvR 970/89

Normen:
BNotO § 4 § 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 4 § 11 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
AnwBl 1993, 538
BRAK-Mitt 1994, 53
DNotZ 1993, 748
NJW 1994, 243

Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Auferlegung einer Geldbuße gegen den beschwerdeführenden Notar ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. 1. Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht [...]
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