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BVerfG - Entscheidung vom 11.02.1993

2 BvR 710/91

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2, Abs. 2
StPO § 454 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
BRAK-Mitt 1994, 56
HRSt StPO § 454 Nr. 1
MDR 1993, 678
NJW 1993, 2301
NStZ 1993, 355
NStZ 1993, 555
StV 1993, 313

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der gewählte Verteidiger ein Recht zur Anwesenheit bei der mündlichen Anhörung im Verfahren zur Aussetzung einer Reststrafe (§ 454 Abs. 1 StPO i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB [...]
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