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BGH - Entscheidung vom 26.10.1993

VI ZR 155/92

Normen:
ZPO § 286, § 524 Abs. 2, § 554 Abs. 3, § 556 Abs. 2 Satz 3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweislastumkehr 4
BGHR ZPO § 411 Abs. 3 Ermessen 3
BGHR ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2 Arzthaftungsprozeß 1
BGHR ZPO § 556 Abs. 2 Verfahrensrüge 1
DRsp I(125)417e
MDR 1994, 303
NJW 1994, 801
VersR 1994, 52

Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz, weil er als Notarzt bei ihr Anzeichen für einen drohenden Herzinfarkt nicht erkannt und sie deshalb nicht rechtzeitig in ein Krankenhaus eingewiesen habe. Die [...]
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