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BGH - Entscheidung vom 21.04.1993

IV ZR 33/92

Normen:
AGBG § 9
VHB (VHB 84) § 9 Nr. 1 a, § 9 Nr. 3 a, § 21 Nr. 4
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
BB 1993, 2044
BGHR AVB Neuwertversicherung des Hausrats § 21 Nr. 4 Relevanz 1
BGHR AVB Neuwertversicherung des Hausrats § 9 Nr. 1a, Hausgenosse 1
BGHR AVB Neuwertversicherung des Hausrats § 9 Nr. 3a, Hausgenosse 1
BGHR VVG § 6 Abs. 3 Obliegenheitsverletzung 2
LM H. 11/93 § 9 [BK] AGBG Nr. 19
MDR 1993, 617
NJW 1994, 517
NJW 1994, 520
NJW-RR 1993, 1049
VersR 1993, 830

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer bei ihr abgeschlossenen Hausratversicherung in Anspruch. Die Klägerin unterhielt bei der Beklagten seit dem 20. Juli 1985 eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme [...]
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