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BGH - Entscheidung vom 14.07.1993

IV ZR 242/92

Normen:
ALB § 13 Abs. 3 (1957)
ALB § 13 Abs. 3 (1981)
BGB § 130 Abs. 2, § 332

Fundstellen:
BGHR AVB Lebensversicherung (ALB) § 13 Abs. 3 Bezugsberechtigung 1
BGHR BGB § 130 Abs. 2 Testament 1
BGHR BGB § 332 Testament 1
DRsp I(170)82Nr.1
ErbPrax 1994, 40
FamRZ 1994, 29
MDR 1993, 1181
NJW 1993, 3133
VersR 1993, 1219
WM 1993, 1900

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung von 46.498, 07 DM aufgrund eines Lebensversicherungsvertrages. Der am 19. März 1991 verstorbene E. S., der in zweiter Ehe mit der Klägerin verheiratet war, nahm 1969 eine [...]
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