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BGH - Entscheidung vom 20.10.1993

5 StR 580/93

Normen:
StGB § 51

Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt: 'Die Strafkammer hat zum Anrechnungsmaßstab für die in Italien erlittene Auslieferungshaft die gebotene Entscheidung nach § 51 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 StGB nicht getroffen. [...]
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