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BGH - Entscheidung vom 08.07.1993

I ZR 124/91

Normen:
UrhG § 20, § 52

Fundstellen:
BGHR UrhG § 20 Drahtfunk 2
BGHR UrhG § 20 Rundfunkvermittlungsanlagen 1
BGHR UrhG § 52 Abs. 1 Satz 3 Veranstaltung 2
BGHZ 123, 149
GRUR 1994, 209
GRUR 1994, 45
MDR 1994, 154
NJW 1993, 2871

Die Klägerin (GEMA) ist die deutsche Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie verlangt von dem beklagten Land Vergütung für die Musikdarbietungen, die in [...]
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