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BGH - Entscheidung vom 19.03.1993

V ZR 247/91

Normen:
BGB §§ 117, 242, 313 S. 2
DDR: VermG § 1 Abs. 3
DDR: ZGB §§ 60 ff, § 66, § 297
GVG § 17 a Abs. 5

Fundstellen:
BGHR BGB § 117 Treuhandabrede 2
BGHR DDR-ZGB § 297 Scheingeschäft 1
BGHR DDR-ZGB § 63 Scheingeschäft 2
BGHR GVG § 17a Abs. 5 (n. F.) Rechtswegprüfung 5
BGHR GVG § 17a Abs. 5 (n. F.) Rechtswegprüfung 6
BGHR VermG § 1 Abs. 3 Vorrang 2
DB 1993, 1462
MDR 1993, 755
NJ 1993, 416
RAnB 1993, 120 (Ls)
WM 1993, 998
ZIP 1993, 952

Die Kläger sind die Eltern des Beklagten. Im Hinblick auf eine beabsichtigte Übersiedlung in die Bundesrepublik schlossen sie am 18. November 1982 mit dem Beklagten einen notariellen Kaufvertrag über ihr auf einem [...]
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