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BGH - Entscheidung vom 29.09.1993

XII ARZ 23/93

Normen:
ZPO § 12, § 13, § 36 Nr. 6, § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, § 272 Abs. 2, § 275, § 276, § 323

Fundstellen:
BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 9
EzFamR ZPO § 281 Nr. 9

1. Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen vor. Mit den Amtsgerichten Bochum und Ebersberg haben sich zwei Gerichte, von denen eines für den [...]
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