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BGH - Entscheidung vom 07.07.1993

IV ZR 90/92

Normen:
BGB § 2111, § 2124

Fundstellen:
BGHR BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1 Surrogation 2
BGHR BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1 Tilgung 1
BGHR BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1 Zwangsversteigerung 1
BGHR BGB § 2124 Abs. 2 Anwendungsbereich 1
BGHR BGB § 2124 Abs. 2 Anwendungsbereich 2
BGHR BGB § 2124 Abs. 2 Kreditaufnahme 1
DNotZ 1995, 699
DRsp I(174)268Nr.1
FamRZ 1993, 1311
KTS 1994, 147
MDR 1993, 985
NJW 1993, 3198
Rpfleger 1993, 493
WM 1993, 1719
ZEV 1994, 116

Der Kläger ist der Neffe des am 15. Januar 1966 verstorbenen Erblassers; die Beklagte seine Witwe. Sie ist als nicht befreite Vorerbin und der Kläger als Nacherbe eingesetzt. Im Jahre 1989 wurde ein zum Nachlaß [...]
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